Verpackungen

 

Verpackungsgesetz (VerpackG)

 

Dieses Gesetz bezweckt, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Verkaufsverpackungen dürfen nicht mehr in den Restmüll geworfen werden, da Verkaufsverpackungen wieder verwendet werden können. Verbraucher sind daher zur Rückgabe von Verkaufsverpackungen gesetzlich verpflichtet.

 

Hinweis auf Beteiligung an:  Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland

"Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackG dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem Der Grüne Punkt-Duales System Deutschland GmbH, (Kundennummer: 5641364) angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter www.gruener-punkt.de