Batteriegesetz

 

Hinweispflicht nach § 18 Absatz 1 des Batteriegesetzes

Sofern Sie sich für eine Batterie oder für ein Batterie- oder Akku betriebenes Produkt aus unserem Sortiment entschieden haben, sind wir verpflichtet, Sie wie folgt hinzuweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien bzw. Akkus gesetzlich verpflichtet. Batterien können viele Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder ihre Gesundheit schädigen können. Darin enthalten sind aber auch wichtige Rohstoffe wie zum Beispiel Eisen, Zink, Mangan oder Nickel, einer Wiederverwertung zugeführt werden können.

Welche Bedeutung hat das Symbol der Mülltonne?

Alle Batterien sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.

Das Symbol mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzliche Symbole mit folgender Bedeutung:

Hg: Batterie enthält Quecksilber

Cd: Batterie enthält Kadmium

Pb: Batterie enthält Blei

Bei der Überschreitung bestimmter Grenzwerte sind sie zusätzlich gekennzeichnet mit den chemischen Zeichen der Metalle (Hg= Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, Cd= Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium, Pb= Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei).

Wo kann ich die Batterien abgeben?

Sie können die Batterien nach Gebrauch ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder in Ihrer unmittelbaren Nähe (zum Beispiel im Handel, in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückgeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Anbieter in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie als Endnutzer zur Rückgabe der Altbatterien gesetzlich verpflichtet sind.